Förderungen


Wir sind keine Finanzberater, aber wenn man sich die aktuellen Zeiten so anschaut, muss man sich die Frage stellen wie man sein Geld investiert. Warum also nicht in die eigene Immobilie?
Ausgleich des Inflationsverlustes und Steigerung des Wiederverkaufswertes können ein mögliches Ziel sein.

Sie möchten sanieren? Profitieren Sie von atraktiven Zuschüssen oder Krediten. Sanierungsmaßnahmen kosten Geld! Mit den Förderprogrammen der KfW und des BAFA stehen Ihnen eine ganze Vielzahl von Möglichkeiten der Beantragung von Zuschüssen und / oder zinsgünstiger Darlehen zur Verfügung. Warum also Geld verschenken?

Wir beraten Sie umfassend zu diesen Themen und können Ihnen schon vorab sagen was unterm Strich für Sie rauskommt.

Was können wir für Sie tun:
• Wir prüfen für Sie die Förderfähigkeit Ihres Projektes.
• Wir holen mit Ihnen zusammen Angebote ein und führen mit Ihnen einen Angebotsvergleich durch.
• Auch wenn eine Entscheidungsfindung letztendlich durch Sie getroffen werden muss,
  stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
• Eine uns mögliche unbürokratische Antragstellung ist selbstverständlich.
• Im Rahmen der Baubegleitung ist es uns möglich Arbeitsabläufe zu steuern und alle für Ihr Projekt notwendigen Schritte mit  Ihnen zu besprechen, abzugleichen und zu koordinieren.
• Eine abschliessende Kontrolle nach Durchführung und eine für Sie verständliche Dokumentation wird durchgeführt.
• Bestätigung nach Projektdurchführung und Dokumentation des Projektabschlusses


Diverse Förderprogramme dienen der Förderung von Maßnahmen zur Energieeinsparung
und zur Minderung des CO2 Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden.
Es trägt dazu bei, die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, insbesondere einen
nahezu klimaneutralen Gebäudebestand bis zum Jahr 2050 zu erreichen.
Die Förderung soll darüber hinaus die finanzielle Belastung durch die Investitions und Heizkosten
reduzieren und diese für den Nutzer langfristig kalkulierbarer machen.
Die KFW und das BAFA fördern mit unterschiedlichen Programmen auch Ihre geplante
Einzelmaßnahme mit einem Investitionszuschuss:

  • Kfw Heizungsförderung für Privatpersonen Wohngebäude (458)
  • Einzelmaßnahmen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)
  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken
  • Erneuerung der Fenster und Außentüren
  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage

  • Bitte informieren Sie sich bei uns rechtzeitig zu Planungsbeginn da folgender Grundsatz die Vorraussetzung für die Förderung ist: Erst beantragen, dann Bestätigung abwarten und danach darf eingebaut werden!

    Da sich Gesetzestexte und Rechtsverordnungen ändern können, übernehmen wir diesbezüglich keine Garantien und keine Haftung.Informieren Sie sich bitte unter: www.gesetze-im-internet.de. Die Gesetze und Rechtsverordnungen können dort in ihrer geltenden Fassung abgerufen werden. Sie werden durch die Dokumentationsstelle im Bundesamt für Justiz fortlaufend konsolidiert.
    Bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Rechtsberatung konsultieren Sie bitte den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens,
    da durch uns keine Rechtsberatung stattfindet.